Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

13.06.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Höpken fragt, ob die Blitzer, die der Kreis vor dem Tunnel in Rendsburg in beide Richtungen aufgestellt habe, ein wirksames Mittel seien?

Herr Dr. Schwemer antwortet, dass es ein Projekt des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV) sei. Es werde getestet, ob es einen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsverstößen und der Auslösung der Höhenkontrolle beim Tunnel gebe. Es gebe aber noch keine Erkenntnisse dazu.

Herr Dr. Schunck sagt, dass in der Mühlenstraße und Dorfstraße in Dänischenhagen ein Tempo-30-Bereich abgeschafft worden sei. Die Einwohner würden jetzt auf eine Prüfung des Tempo-30-Bereiches vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr warten. Jetzt finde eine Zählung statt, um feststellen zu können, ob ein Tempo-30-Bereich erforderlich sei. Herr Dr. Schuck fragt, ob dieser wieder eingeführt werde?

Der Kreis habe geprüft, ob ein Tempo-30-Bereich aus straßenverkehrsrechtlichen Aspekten eingeführt werden solle. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises sei zu der Erkenntnis gekommen, dass die Voraussetzungen vorliegen würden. Aus diesem Grund sei der Tempo-30-Bereich angeordnet worden. Der LBV habe aber als Fachaufsicht dagegen interveniert und würde prüfen, ob die Voraussetzungen für den Tempo-30-Bereich vorliegen würden. Das heiße, der Kreis habe die Anordnung in Gang gesetzt, aber die Anordnung könne nicht vollzogen werden.