Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

23.08.2023 - 8.1 MV - Entlassungen aus dem Landschaftsschutz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende führt in die Thematik ein. Vor der Entlassung aus dem Landschaftsschutz muss verfahrensseitig zunächst das vorgelagerte Bauleitverfahren der Landesplanung mit einem positiven Ergebnis durchgeführt werden.

Aus der Mitte der WGK-Fraktion wird um eine Erklärung für die Zustimmung in Winnemark gebeten. Der Fachdienstleiter Umwelt erläutert hierzu, dass die Firmen sich zeitgemäß aufstellen müssen und hierzu Flächen benötigen, um ihre Existenz zu sichern. Den Gemeinden ist daran gelegen, dass die Firmen vor Ort bleiben. Die Vorgaben zu den Landschaftsschutzgebieten kommen von der Landesplanung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage