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ALLRIS - Auszug

27.10.2022 - 2.1 Abfallwirtschaft - AWR Festpreisangebot 2023

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Geschäftsleitung der AWR führt durch die Unterlage zum Festpreisangebot und erläutert die einzelnen Posten.

Die Einflüsse des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wurden vorsorglich berücksichtigt, obwohl die Einführung des Gesetzes um 1 Jahr verschoben wurde.

Dies werde bei der Berechnung der einzelnen Abschlagszahlungen berücksichtigt.

Herr Lüth erläutert, dass die eingeplanten Kosten der Verlegung des Recyclinghofes

Borgstedt vom jetzigen Betriebsgelände der AWR auf einen bisher unbebauten Bereich nicht allein dem Gebührenhaushalt angelastet werden könnten, da die Verlegung auch aus betriebstechnischen Gründen erfolge. Es sei daher ein Betrag von 300.000 € netto in Abzug zu bringen. Dies solle durch eine Ermäßigung des Festpreisangebots um 150.000 € sowie durch die zusätzliche Einstellung von drei Vollzeitstellen für die Abfallberatung und Wiederverwendung in Höhe von 150.000 € erfolgen, wobei diese Kosten unter eine Spitzabrechnung fallen sollten.  

 

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Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der

AWR vom 27.09.2022 in Höhe von 18.634.050,16 € netto, bzw. 22.206.452,51 €

brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten

Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 27.09.2022 in Höhe

von 18.634.050,16 € netto, bzw. 22.206.452,51 € brutto unter Berücksichtigung der

unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag unter Berücksichtigung der Verminderung der auf den Bürger umzulegenden Kosten für die betriebsbedingten Umbauten des Standortes Borgstedtfelde und der Bewilligung von zusätzlichen Personalkosten das Festpreisangebot mit einer Verminderung um 150.000,00€ netto anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage