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ALLRIS - Auszug

19.01.2023 - 3.1 Anfragen nach § 26 der Kreistagsfraktionen SSW,...

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Wortprotokoll

Die Vorlage enthält 18 Fragen der Kreistagsfraktionen SSW, WGK und SPD, die von Herrn Detmer und Herrn RA Khan Durani beantwortet werden.

 

1) Was beinhaltet das Erbbaurecht? Welche Rechte sind für den Investor damit verbunden? Erhält der Kreis monatliche Zahlungen vom neuen Investor? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Herr Detmer antwortet, dass das Erbbaurecht das Recht beinhalte, für eine vereinbarte Zeit Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten beziehungsweise zu benutzen. Der Kreis würde jeden Monat Erbbauzinsen von dem Investor erhalten. Der Höhe des Zinses stehe noch nicht fest.

 

2.) Herr Funk bereitet in der Ausarbeitung seines Sanierungskonzeptes auch die Möglichkeit einer Fachklinik in Eckernförde vor, sollte die imland gGmbH in öffentlicher Hand bleiben. Unter der Prämisse, dass weder die Gemeinde Eckernförde noch die Allgemeinmediziner die Entwicklung eines IGZ unterstützen, wird eine Erweiterung des MVZ über ein IGZ und daraus zukünftigen Weiterentwicklung zu einer Fachklinik unmöglich?

 

Herr Detmer antwortet, dass die Verwaltung die Weiterentwicklung unter dieser Prämisse auch für unmöglich halte.

 

3.) Wie verhält sich das Gesundheitsministerium, respektive der Landeskrankenhausausschuss zu den Plänen einer Fachklinik, wenn die Bedarfe einer Grund- und Regelversorgung vor Ort nicht als notwendig erachtet werden und die Zukunft eher zur ambulanten Versorgung und Digitalisierung im Zeichen des demographischen Wandels zu sehen ist?

 

Herr Detmer antwortet, dass das Land einer solchen Klinik offen gegenüberstehe.

 

4.) Welche Art der Fachklinik wird angestrebt? Wird eine Chirurgie/Internistik Bestandteil dieses Fachkrankenhauses sowie eine Notfallversorgung für Arbeits und Schulunfälle etc.?

 

Herr Detmer erwidert, dass es noch offen sei, welche Art von Klinik angestrebt werde. Zurzeit scheine es so zu sein, dass eine Fachklinik für Altersmedizin angestrebt werde. Ob Chirurgie und Internistik ein Bestandteil seien, sei derzeit nicht klar. Es erscheine aber aus Verwaltungssicht eher fernliegend zu sein.

 

5.) Würde die Politik dem Erbbaurecht nicht zustimmen und lediglich der eine Investor, der auf Erbbaurecht verzichtet, ein Gebot abgeben, welche Einflussnahme bliebe dem Kreis dann noch? Wären dann Bedingungen wie TvÖD, 5-Jahre-Arbeitsplatzgarantie noch durchsetzbar?

 

Herr Detmer antwortet, dass der Kreis theoretisch als Einflussnahme ein Höchstgebot abgeben könne. Die Höhe des Betrags wäre unklar, aber es bestünden erhebliche Bedenken, ob es rechtlich zulässig wäre. Die letztgenannten Bedingungen seien nicht durchsetzbar.

 

6.) Welche Konsequenzen hätte es für den Kreis, wenn ein Dritter die Klinik „nur“ pachtet?

 

Herr Detmer sagt, dass es -solange der Klinikbetrieb weitergehe - keine Konsequenzen haben würde.

 

7.) Ohne Erbbaurecht wäre die Investitionssumme wahrscheinlich deutlich geringer als mit einer 66-Jahre-Baurechtgarantie. Wäre es für den Kreis dann wahrscheinlicher Höchstbietender zu sein und das Investorenangebot für eine „überschaubare“ Summe zu überbieten?

 

Herr Detmer antwortet, dass er das erst beantworten könne, wenn dem Kreis Angebote vorliegen würden. Es bestünden erhebliche Bedenken, ob der Kreis entsprechende Angebote überhaupt überbieten dürfte.

 

8.) In welcher Höhe müsste die imland-Gesellschaft in ihrer Form als gGmbH bei der Gläubigerbefriedung Finanzmittel für die Befriedung der Gläubiger zusätzlich zu den Geboten eines Investors aufbringen? In welcher Höhe würde diese finanzielle Belastung für den Kreis als Gesellschafter vermutlich ausfallen?

 

Herr Detmer antwortet, dass ein Share-Deal vermutlich dafür sorgen würde, dass der Kreis keine zusätzlichen Finanzmittel für imland gGmbH ausgeben müsse.

 

9.) Der Gläubigerausschuss entscheidet letztendlich darüber, ob die Summe X für die Gläubigerbefriedung als ausreichend angesehen wird. Da der Ausschuss erst im Mai darüber befindet, gibt es bis dahin keine Sicherheit für die Beschäftigten?

 

Herr Detmer antwortet, dass es eine abschließende Sicherheit erst im Mai gebe.

 

10.) In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer für die Gehälter im April & Mai aufkommen wird. Wenn die BfA für das erste Quartal 2023 bis zu 30 Mio.€ dafür vorstrecken muss, würde dies für die kommenden Monate die Imland gGmbH mit ca. 20 Mio. € belasten. Ist dies wirtschaftlich ohne Unterstützung des Kreises als Noch-Gesellschafter tatsächlich leistbar oder gibt es dann Abschläge bei den Gehältern?

 

Herr Khan Durani antwortet, dass das Insolvenzrecht nicht das Arbeitsrecht breche, daher können die Gehälter nicht gekürzt werden, und die Gehälter müssen aus der Insolvenzmasse, also dem Vermögen der imland gGmbH, bezahlt werden.

 

 11.) Würde sich im Kreistag bis zum Stichtag 31. März 2023 keine Mehrheit für oder gegen ein Erbbaurecht ergeben, wie würde die Insolvenz dann fortgeführt? Wird das Gericht in diesem Falle das Schutzschirmverfahren beenden und eine geregelte Insolvenz ohne Handhabe durch den Kreis beschließen?

 

Herr Khan Durani antwortet, dass es Spekulation sei. Wenn kein Erbbaurecht gewährt werde, beende dies nicht zwingend das Schutzschirmverfahren oder habe Einfluß auf die Eigenverwaltung. Im Übrigen könne auch bei einer normalen Insolvenz ein Insolvenzplan eingereicht werden und es müsse nicht zwangsläufig zu einer Zerschlagung kommen.

 

12.) Sollte ein Angebot dem Gläubigerausschuss zu gering ausfallen und abgelehnt werden, gibt es dann eine Verlängerung des Insolvenzverfahrens mit einer Nachbesserung des Angebotes oder muss das Verfahren dann gerichtlich für eine gütliche Einigung geklärt werden?

 

Herr Khan Durani antwortet, dass sich das schwer sagen lasse. Wenn die abgegebenen Angebote nach der Frist zu gering seien, müsse durch den Gläubigerausschuss oder später die Gläubigerversammlung eine Entscheidung getroffen werden.

 

13.) Ist das Heimfallrecht bei Missachtung der vertraglich vereinbarten Bedingungen auf jeden Fall garantiert oder kann der Investor alternativ sich durch eine Ausgleichszahlung aus der Verantwortung „frei-kaufen“?

 

Herr Detmer antwortet, dass es auf die vertragliche Ausgestaltung des Erbbaurechtes ankomme.

 

14.) Im Falle einer 1-Standort-Lösung in öffentlicher Hand ohne Entwicklungsmöglichkeit (IGZ, Fachklinik) in Eckernförde sei die Frage erlaubt, was der Kreis mit dem Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden in Zukunft machen würde? Wäre denkbar, die Flurstücke zu veräußern und die Gewinne in die Ertüchtigung des Standortes Rendsburg zu investieren?

 

Herr Detmer antwortet, zum 1. Teil der Frage insoweit würden noch keine Pläne existieren, und zum 2. Teil eine solche Möglichkeit könne eine denkbare Möglichkeit sein.

 

15.) Wie ist die Prognose „Fachkräftemangel“ für die Zukunft zu bewerten? Gibt es verlässliche Annahmen, dass mit Verlassen der Insolvenz, mit der Sanierung und Modernisierung und Zentralisierung in Rendsburg mit einem höheren Interesse bei Fachkräften zu rechnen ist?

 

Herr Detmer erwidert, dass es zur Prognose „Fachkräftemangel“ noch keine gesicherten Erkenntnisse gebe. Es lägen auch der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, die darauf hinweisen würden, dass es zu einem höheren Interesse bei Fachkräften kommen würde.

 

16.) Wäre eine TvÖD-Tarifbezahlung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, wenn zurzeit das Angebot an Arbeitsplätzen die Nachfrage an mangelnden Fachkräften deutlich übersteigt? Wäre im Falle eines Investors oder auch in öffentlicher Hand es nicht sinnvoller, Anreize durch übertarifliche Gehälter (oder Sonderkonditionen-E-Bike, Jobticket etc.) möglich zu machen?

 

Herr Detmer antwortet, dass die Verwaltung die Fragen nicht beantworten könne.

 

17.) Wie realistisch ist die Einschätzung, dass der Kreis ein Höchstgebot und die Sanierung von bis insgesamt 100 Mio. € finanzieren darf und kann, nebst weiteren Kapitaleinlagen, wenn die Wirtschaftlichkeit der Klinik noch auf „hölzernen“ Beinen steht? Wann kann mit einer Aussage des Innenministeriums und der Kommunalaufsicht dahingehend gerechnet werden, ob solch eine Investition im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Kreis überhaupt rechtens ist?

 

Herr Detmer antwortet, dass aus Sicht der Verwaltung erhebliche Bedenken bestünden, ob das zulässig sei. Es sei zurzeit nicht absehbar, wann mit einer Aussage des Innenministeriums zu rechnen sei.

 

18.) Wie ist der Stand der Geburtshilfe in Rendsburg? Wird Perinatalzentrum weiter geplant und die 1:1 Betreuung weiterhin verfolgt, obwohl die Psychiatrie nun keine Räumlichkeit freimacht?

 

Herr Detmer antwortet, dass der Verwaltung hierzu keine Erkenntnisse vorlägen.

 

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Anlagen zur Vorlage