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ALLRIS - Auszug

09.02.2022 - 7.1 Schulbeförderung: Zumutbarer Schulweg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Fachbereichsleiter Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen führt in das Thema ein und erklärt, dass es sich hier um Einzelfälle handelt, die nicht unter die Satzung fallen. Für diese sieht das Verfahren vor, dass die Informationen in der Verwaltung gesammelt und aufbereitet, dann dem Regionalentwicklungsausschuss vorgelegt werden und dieser ein Votum abgibt, das dem Landrat, neben den im Vorfeld eingeholten Vota des LBV.SH, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei für seine Entscheidungsfindung vorgelegt wird. Der Fachgruppenleiter Mobilität ergänzt, dass eine Entscheidung in diesem Fall bei ähnlich gelagerten zukünftigen Fällen Berücksichtigung finden muss.

 

Ein Ausschussmitglied teilt mit, dass seine Fraktion mit einem ortsansässigen Kollegen Rücksprache über die Gegebenheiten vor Ort gehalten hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass sich die Verkehrssituation aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit und der Kreuzungssituation für Grundschülerinnen und Grundschüler als gefährlich darstellt.

Es kommen aus dem Ausschuss verschiedene Lösungsvorschläge, wie bspw. eine Herabsetzung des Tempolimits auf 30 km/h, die Vornahme baulicher Veränderungen oder eine Querungshilfe.

Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung per Votum um eine ergänzende Prüfung unter Einbeziehung dieser Lösungsvorschläge und erneuten Vorlage im Regionalentwicklungsausschuss zu bitten.

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Beschluss:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt das Votum, die Verwaltung möge eine intensivere Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes und potentieller Lösungsmöglichkeiten vornehmen und dem Ausschuss erneut vorzulegen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

 -

Enthaltungen:

 -


 

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Anlagen zur Vorlage