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ALLRIS - Auszug

04.02.2021 - 6.2.6 Haushalt 2021: Antrag der Aktivgruppe DROGE 70 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass auf der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 17.11.2016 folgender Beschluss betreffend die Aktivgruppe Droge 70 e.V. getroffen wurden: „Die Mittel für Suchtberatung und -prävention werden ab 2019 im zweijährigen Rhythmus automatisch auf der Grundlage des Arbeitskostenindex für Deutschland auf der Grundlage des Bezugszeitraums 2016 angepasst.“

Auf der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 21.11.2018 wurde der Kreiszuschuss ab 01.01.2019 von 34.500 € auf 36.500 € erhöht.

Beantragt wird von Aktivgruppe Droge 70 e.V. eine Erhöhung auf 38.500 €. Dies entspricht einer Erhöhung um 2,6% für 2019 und um 2,6 % für 2020. Der Arbeitskostenindex für 2020 ist noch nicht veröffentlicht. Für 2020 sind erst die Zahlen für die beiden ersten Quartale veröffentlicht, und noch nicht der Gesamtindex. Rechnet man stattdessen mit dem Arbeitskostenindex für das Jahr 2018 von 2,5% und für das Jahr 2019 von 2,8% ergibt sich ein Betrag von 38.460,05 €. Der beantragte Betrag von 38.500 € entspricht daher der Beschlusslage des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 17.11.2016.

 

Frau Mues bittet darum, dass künftig die Berechnungen des Arbeitskostenindex der Verwaltung und von Herrn Teipel übereinstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt, den Kreiszuschuss für Suchtpräventionsmaßnahmen der Aktivgruppe Droge 70 e.V. im Haushalt 2021 auf 38.500 € zu erhöhen (Teilhaushalt 331102).

 

Der Beschlussvorschlag wird mit einer Enthaltung vom Sozial- und Gesundheitsausschuss angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage