Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

02.03.2020 - 2.2 Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale / Lösc...

Reduzieren

Wortprotokoll

Es erfolgt eine Aussprache.

 

Aus der Politik wird die Frage nach der Einzäunung des Grundstückes gestellt. Der Zaun kann nachträglich gebaut werden. In der vorgestellten Variante ist ein Zaun nicht in die Kalkulation mit einbezogen worden. Die Einzäunung mit elektrischen Toren würde geschätzt 360.000 € kosten. Die Vor- und Nachteile einer Einzäunung werden diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des Gebäudes, sowie der technischen Geräte.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass das Gebäude mit einer Alarmanlage gesichert wird.
 

Es wird die Frage nach der Entwässerung durch Gullys, oder Rinnen gestellt. Dieser Punkt steht nicht zur Diskussion. Eine ordnungsgemäße Entwässerung obliegt in der Art und Weise dem Planungsbüro.

 

Die Einsatzbekleidung der Feuerwehren des Kreises kann nicht in dem Neubau gereinigt werden. Dies ist durch Unternehmen im Kreis zu organisieren. Hierfür ist in dem Neubau auch kein Erweiterungspotenzial vorgesehen.

Vorgesehen ist in dem Neubau die Reinigung der CSA Schutzbekleidung. Der Kreis verfügt hier über ein entsprechendes Gerät, welches jedoch zurzeit defekt ist.

 

Der nunmehr vorgestellte Plan für den Neubau ist mit der Feuerwehrunfallkasse abgestimmt.

 

Kosten für Ausgleichsmaßnahmen fallen nicht an.

 

Für die Nutzung der alten Liegenschaften liegen noch keine Pläne vor. Dies wäre verfrüht. Die Politik wird hierüber zu gegebener Zeit informiert.

 

Aus der Politik wird bemängelt, dass die geschätzten Kosten zu Beginn der Planungen zu ungenau waren. Hier sollen zukünftig belastbare Kostenschätzungen vorgestellt werden.

 

Der Landrat teilt mit, dass die Kreisverwaltung die Kritik aufgegriffen hat und an einem Vorschlag arbeitet, der der Politik in Kürze zugehen wird. Hierzu laufen auch Abstimmungen mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Landesrechnungshof. Es wird darauf hinauslaufen, dass zukünftig bei derartigen Projekten erst in einer späteren Planungsphase Kosten mitgeteilt werden sollen. Das bedeutet aber auch, dass bereits im Vorfeld finanzieller Aufwand in der Planung betrieben werden muss.

In diesem Fall waren die Kostenschätzungen, insbesondere im Bereich der Kosten für das Herrichten des Grundstücks ungenau, da zu Beginn der Beratungen über einen Neubau ein konkretes Grundstück noch nicht feststand. Ein erheblicher Teil der Mehrkosten beruhe auch auf der Herrichtung des Grundstücks durch Aufschüttungen, um dieses sodann bebauen zu können.

 

Es wird gefragt, ob für die Aufschüttungen auch Recyclingmaterial verwendet werden kann. Der Planer erläutert, dass auch diese Möglichkeit Teil der weiteren Betrachtungen ist.

 

Es wird gefragt, warum nur ein Teil des Daches mit Photovoltaikanlagen versehen werden soll und ob das Dach der Fahrzeughallen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Anlagen aufgestockt werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der Statik nicht ohne weiteres möglich. Soweit aus der Politik eine über die vorgestellte Planung hinausgehende Solaranlagenbestückung des Daches gewünscht ist, würde dies die Planung, sowie den Baubeginn nicht unerheblich verzögern. Die Dauer der Verzögerung kann spontan nicht abgeschätzt werden. Hierzu wird das Planungsbüro in der Sondersitzung am 09.03.2020 einen Zeitkorridor vorstellen.

 

Auf Nachfrage, ob bei der Dämmung auch über den Einsatz von Schafswolle statt Steinwolle nachgedacht wurde, erläutert der Planer, dass es sich bei dem Vorschlag um eine typgeprüfte Dämmung bestehend aus unterschiedlichen Komponenten handelt. Schafswolle sei für dieses System nicht typgeprüft. Im Vordergrund stand der Gedanke der Nachhaltigkeit, weitestgehend natürliche Produkte einzubauen, die auch separat wieder rückgebaut werden können.

 

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass das Bauvorhaben europaweit auszuschreiben ist.