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ALLRIS - Auszug

28.02.2018 - 8 Neufassung der Kreisverordnung für den Gelegenh...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


Frau Rennekamp verwies zunächst auf die den Mitgliedern des Ausschusses zugesandten Unterlagen, a) einen Vermerk als Ausarbeitung zu den grundlegenden Sachthemen vom 15.02.2018, b) den Entwurf einer Kreisverordnung und c) eine Synopse der bisher noch bestehenden „Kreisverordnung über den Verkehr mit Kraftdroschken vom 13.09.1977“ mit dem aktuellen Stand des „Entwurfes einer Taxenordnung“.

 

Die Verwaltung habe das derzeitige Antragverfahren zur Änderung der Entgeltordnung zum Anlass genommen, die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte vom 23.01.2015 und die vorstehend genannte „Droschkenordnung“ rechtlich zusammenzuführen.

 

Als abschließendes Fazit sei auszuführen, dass die Verwaltung vor Eintritt in das Beteiligungsverfahren folgende Gründe für eine Anpassung der Tarife sehe:

 

a) Die Einführung einer weiteren Tarifstufe ab 6 km. Eine degressive Preisstruktur sei im  Sinne des Verbraucherschutzes, weil der Kostenvorteil bei längeren Fahrten dem Verbraucher zugutekommen solle. Im Übrigen steigere dies die Attraktivität längerer Fahrten,

b) Die Kosten für eine Anfahrt seien den tatsächlichen Betriebskosten anzupassen,

 

c) Ein Nachttarif sei im Sinne einer Preistransparenz und der geringen Bedeutung abzuschaffen,

 

d) Die Sondervereinbarung mit den Krankenkassen solle nicht zu stark von den Regelungen der allgemeinen Tarifordnung abweichen,

 

e) Anstelle eines eigenen Tarifs für Großraumtaxen werde ein Zuschlag für deren Nutzung eingeführt und
 

f) Vorschlag zur Schaffung einer allgemeingültigen Telefonnummer zur Steigerung der Attraktivität des Taxiverkehrs für die Nutzer und der Verbesserung eines Einsatzes der Taxenfahrzeuge.

 

Herr Bogalski erläuterte dem Ausschuss, dass er die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge sehr kritisch sehe. Als jahrelang tätiger Praktiker  sei er im Vorfeld der Überlegungen bisher nicht eingebunden worden. Er fühle sich und andere Taxiunternehmer auch unter Berücksichtigung einer mittel- und langfristigen Betrachtung und seiner Verantwortung gegenüber den derzeit 27 Mitarbeitern in seiner Existenz bedroht. Beispielhaft sei auch zu nennen, dass aus seiner Sicht die Verwaltung die Normen über die Einführung des Mindestlohns und der Gewährung von Nachtzuschlägen bei der Ausgestaltung der Tarife nicht berücksichtigt habe.

 

Insgesamt seien die Taxidienstleister ein wichtiger Baustein zur Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen insbesondere in ländlichen Bereichen und verkehrsarmen Zeiten.

 

Der Vorsitzende erläuterte abschließend zum weiteren Verfahren, dass erst durch das heutige Auftaktgespräch das eigentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werde und dabei die Interessenvertretung der Taxi-Unternehmer noch ausreichend Gelegenheit haben werde, Ihre Argumente einzubringen. Die beabsichtigten Regelungen würden in dem Erlass einer Rechtsverordnung münden und deshalb sei eine Entscheidung durch die Selbstverwaltung rechtlich nicht möglich. Der Ausschuss werde jedoch vor Erlass der Rechtsverordnung um Kenntnisnahme gebeten werden.

 

Der Ausschuss nahm die gegebenen schriftlichen und mündlichen Erläuterungen zur Kenntnis und sprach sich für die Einleitung des Beteiligungsverfahrens und abschließender Vorlage des Entwurfes der Verordnung zur Kenntnisnahme und weiterer Erläuterungen im Ausschuss aus.
 

 

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Anlagen zur Vorlage