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ALLRIS - Auszug

12.12.2017 - 4 Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Ec...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Vor Beginn der Beratungen verteilte die Verwaltung als Beratungsgrundlage an die Mitglieder des Ausschusses den Entwurf einer „1. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung“.

 

Herr Dr. Kruse und Herr Breuer erläuterten eingehend die Vorlage.

 

In den bisherigen Beratungen zur zweiten Änderungssatzung sei deutlich geworden, dass unter Berücksichtigung der freien Schulwahl neben einer Beförderung zur nächstgelegenen Schule der Ausschuss auch die Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur zuständigen Schule anerkennen möchte.

 

Aber auch im Rahmen der Erörterungen der AG Schülerbeförderung zur Umsetzung der Neufassung der Schülerbeförderungssatzung vom 26.09.2017 hätte sich bei der Erarbeitung einer den Sachverhalt konkretisierenden Verwaltungsvorschrift ein Regelungsbedarf zu § 1 Abs. 2 Satz der Satzung ergeben. Diese Textstelle der Satzung laute wie folgt:

 

„Dabei werden die Kosten als notwendig anerkannt, die für die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweils gewählten Schulart oder der gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 SchulG zuständigen Schule entstehen“.

 

Dieser oben erwähnte politische Wille finde in der jetzt verabschiedeten und ab 01.08.2018 geltenden Schülerbeförderungssatzung nicht den erforderlichen Widerhall, so dass die Verwaltung dem Ausschuss und dem Kreistag empfehle, die Satzung zu diesem Punkt ergänzend zu konkretisieren. Dabei ziele der sich ergebende Regelungsbedarf auf die Fragestellung ab, ob die nächstgelegene Schule oder die zuständige Schule den Vorrang habe. Sollte die letztgenannte Alternative den Vorrang genießen, befürchteten die örtlichen Schulträger im Kreis, dass dann die

Existenz  z.T. lang gewachsener Schulverbandsstrukturen massiv bedroht sein könnte.

 

Unter Berücksichtigung dieser Situation empfehle die Verwaltung dem Ausschuss und dem Kreistag die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung in § 1 Abs. 2 nach Satz 2 zu ändern. Diese Regelung folge der bereits seit längerem geübten Praxis. Aus diesem Grunde rechne die Verwaltung nicht mit nennenswerten Mehrkosten. Zu diesen beabsichtigten Änderungen seien zur Schaffung einer rechtssicheren Regelung Unterredungen mit einem hiesigen Schulrat und einem Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geführt worden. Auch die Elternvertreter hätten sich dazu positiv geäußert.

 

Die AG Schülerbeförderung werde im Hinblick auf die zur neuen Schülerbeförderungssatzung in großem Umfange noch anstehenden Umsetzungsarbeiten auch im Jahre 2018 bestehen bleiben.

 

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des eingangs der Sitzung verteilten Verwaltungsentwurfes der 1. Änderungssatzung (vgl. Anlage 1 dieser Niederschrift) empfiehlt der  Regionalentwicklungsausschuss dem Kreistag einstimmig, die nach dem Beratungsergebnis nunmehr als  Anlage 2 beigefügte Entwurfsfassung der 1. Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu beschließen.