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ALLRIS - Auszug

11.10.2018 - 14 Deckenerneuerung - Sachstandsbericht zum 10-Jah...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Herr Dr. Kruse weist darauf hin, dass es in der Vorlage Mitte der zweiten Seite richtig lauten müsste: „Stand Dezember 2017“.

 

Der Ausschuss erkundigt sich nach Regelungen zur Fahrbahnmarkierung bei den Mittel- und Außenstreifen.

 

Antwort zur Niederschrift:

 

Eine Randmarkierung wird grundsätzlich aufgebracht. Für eine aufzubringende Mittelmarkierung sind die Fahrstreifenbreiten relevant. Es muss je Richtung mindestens eine Fahrstreifenbreite von 2,75 m gegeben sein. Außerdem wird die Randmarkierung beiderseits etwas vom befestigten Fahrbahnrand eingerückt, um einen Schmutzstreifen sicherzustellen, damit die Markierung nicht sofort verdreckt und die Reflektionsfunktion möglichst langfristig erhalten bleibt. Aus diesem Grunde werden Fahrbahnen erst ab einer Breite >= 6,00 m mit einer Mittelmarkierung versehen.

In der Regel werden Aufträge für die Ausführung der Deckenerhaltungsmaßnahme ohne das Applizieren von den erforderlichen verkehrsrechtlich angeordneten Markierungen erteilt. Die Markierungen werden gesondert als Fachlosvergabe ausgeschrieben und vergeben. Aus diesem Grunde und aus Grunde der Vielzahl der Maßnahmen kann es nach Freigabe der Maßnahmen für den Verkehr zu kurzfristigen Verzögerungen für das Aufbringen der Markierung kommen.

 

 

Außerdem wird gefragt, warum die Randstreifen zwischen Götheby und Hummelfeld fehlen.

 

Antwort zur Niederschrift:

 

Die Deckenerhaltungsmaßnahme an der K55 in diesem Abschnitt läuft derzeit noch. Im Anschluss werden – ggf. mit einem zeitlichen Abstand - die Markierungen aufgebracht.


 

 

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Anlagen zur Vorlage