Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

11.05.2017 - 7 Einlagerung von Abfällen aus Kernkraftwerken

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläuterte dem Ausschuss, dass es unter Berücksichtigung von Überlegungen in der Zukunft  nicht ausgeschlossen werden könne, dass auf der in der Gemeinde Achterwehr – Ortsteil Schönwohld – gelegenen und von der Landeshauptstadt Kiel betriebenen Deponie Abfälle aus Kernkraftwerken abgelagert werden könnten.

 

Im Hinblick auf solche möglichen Überlegungen und  auf Unsicherheiten in der örtlichen Bevölkerung und bei Kommunalpolitikern halte er  es für erforderlich, derartige Ablagerungen auch künftig auszuschließen und künftig die Entwicklungen vor Ort sorgfältig zu beobachten.

 

Zunächst müsse aber Klarheit über die tatsächlichen Absichten geschaffen werden.

 

Herr Wittl unterrichtete den Ausschuss, dass die Deponie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zugelassen worden sei und deshalb rechtmäßig betrieben werde. Dem Kreis obliege keine Aufsicht über die Deponie, sondern werde bei beabsichtigten Veränderungen lediglich im Rahmen der „Träger öffentlicher Belange“ (TöB) beteiligt.

 

Es gebe derzeit keine Hinweise bzw. Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Ablagerung von Abfällen z.B. aus Kernkraftwerken. Nach der Betriebsordnung sei eine Ablagerung von derartigen Ablagerungen auch unzulässig. Dies gelte auch für den Fall, dass Freimessungen erfolgt seien. Für die Durchführung der Freimessungen sei der Betreiber eines Kernkraftwerkes verantwortlich.

 

Nach Gesprächen habe sich das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume entschlossen, eigenständige Freimessungen mit entsprechenden Analysen durch einen externen Gutachter – den TÜV Nord – in Auftrag zu geben.

 

Anknüpfend an die gegebenen Erläuterungen nahm der Ausschuss die Ausführungen  zur Kenntnis und bat die Verwaltung, dem Ausschuss – insbesondere im Bedarfsfalle – auf dem Laufenden zu halten.

 

Die Verwaltung sagte dies zu.