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ALLRIS - Auszug

22.06.2017 - 10 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

TOP 10. 1 entfällt, da keine Berichte vorliegen.

 

 

TOP 10.2

Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes (Mietwerterhebung)

 

Anknüpfend an seine Ausführungen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 27.04.2017 berichtet Herr Radant, dass die Kreise und kreisfreien Städte gemäß § 22 c Abs. 2 SGB II verpflichtet sind, die durch Satzung bestimmten Regelwerte spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Diese für kommunale Satzungen geltende Regelung muss aus Gründen der Rechtssicherheit auch auf schlüssige Konzepte übertragen werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Jahr 2013 ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkosten durch die Firma Analyse & Konzepte erstellen lassen, das im Jahr 2015 in Form einer Indexfortschreibung aktualisiert wurde.

 

Er berichtet weiter, dass das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschieden hat, dass reine Indexfortschreibungen nicht ausreichend sind, weil die regionalen Marktverhältnisse nicht hinreichend berücksichtigt werden und es von daher einer weiteren vollwertigen Mietwerterhebung bedarf, mit der die Firma Analyse & Konzepte beauftragt werden soll. Durch die Erstellung des schlüssigen Konzeptes im Jahr 2013 ist sie mit den Rahmenbedingungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde gut vertraut. Vor diesem Hintergrund kann das bestehende Konzept auf Basis der Recht-sprechung und der lokalen Gegebenheiten gezielt weiterentwickelt werden. Die      Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH (AWR) hat sich wiederum bereiterklärt, das Verfahren bei der Kleinvermieterbefragung zu unterstützen.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Radant, dass eine Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aus dem Jahr 2011 vorliegt, in der das Verfahren als zulässig angesehen wird, da die AWR der durch-führenden Firma keine personenbezogenen Daten übermittelt.

 

Die Kosten belaufen sich auf netto 19.500,00 Euro, einschl. Mehrwertsteuer auf 23.205,00 Euro. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt einvernehmlich zustimmend Kenntnis.