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ALLRIS - Auszug

01.12.2016 - 3.1 Unterhaltsvorschuss; hier: Änderung der gesetzl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hollmann führte in das Thema ein und berichtete ergänzend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Bisher sei eine Beschlussfassung nicht erfolgt. Man hoffe, dass das Gesetz zum 01.07. in Kraft tritt, da eine sachgerechte Umsetzung zum 01.01. nicht möglich sei.

 

Der Landrat erläuterte ergänzend und bat um folgende Änderung im 1. Absatz des Beschlussvorschlages: …den Stellenplan um bis zu 2,7 Stellen A 10 sowie um weitere bis zu 2,0 Stellen EG 9 (mit kw-Vermerk) zu erweitern.

 

Nach Erörterung schlug der Landrat vor, die Besetzung der Stellen schnellstmöglich, bei Inkrafttreten zum 01.07. bereits zum 01.04.2017 zu besetzen. Die Verwaltung werde den tatsächlichen Aufwand im Personalbudegt darstellen und dem Hauptausschuss per 31.12.2017 berichten.

 

Der Hauptausschuss fasste den folgenden einstimmigen Beschluss

 

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  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Personalbudget 2017 für den absehbaren Stellenmehrbedarf aufgrund der zu erwartenden Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes um 279.500 € anzuheben und den Stellenplan um 2,7 Stellen A 10 sowie um weitere 2,0 Stellen EG 9 (mit kw-Vermerk) zu erweitern.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss per 31.12.2017 einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung der Fallzahlen und die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Sollte sich daraus ein von der hier dargestellten Prognose abweichender Personalbedarf ergeben, ist das Personalbudget entsprechend anzupassen.
  3. Der Landrat wird ermächtigt, im Vorgriff auf den noch zu beschließenden Stellenplan bereits jetzt die Ausschreibung der befristeten Stellen im Umfang von bis zu 2,0 Stellen sowie der dauerhaft vorgesehenen Stellen ebenfalls im Umfang von bis zu 2,7 Stellen zu veranlassen.