Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

08.09.2016 - 4.3 Mehrkosten für die Betreuung von Flüchtlingskin...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schmidt erläuterte die Beschlussvorlage vom 12.08.2016. Der Landrat regte an, den auszuschüttenden Betrag an die Träger im Verhältnis der betreuten Flüchtlingskinder zu verteilen.

 

Dr. Dolgner vertrat die Auffassung, die vorgesehene Ausschüttung an die Kommunen in Höhe von 240.000€ nur einmalig durchzuführen und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 über eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses nachzudenken.

 

Der Hauptausschuss fasste den folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Zur finanziellen Unterstützung der Kommunen wird der Kreis den Kreisanteil für  2016 in voller Höhe von 240.000 € an die Kommunen weiterzuleiten.

 

Der Hauptausschuss erwartet, dass die kommunalen Verwaltungen die Weitergabe der Mittel an die Gemeinden anhand der tatsächlichen Belegung von Kindertagesstättenplätzen mit Flüchtlingskindern sicherstellen.