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Sozialpsychiatrischer Dienst (Hilfen, Krisenintervention, Unterbringungen)

Der Sozialpsychiatrische Dienst hat verschiedene Handlungsfelder. Diese reichen von sozialpsychiatrischen Hilfen über Kriseninterventionen bis hin zur Unterbringung in einem geeigneten Krankenhaus.

Im Rahmen sozialpsychiatrischer Hilfen berät und unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst, Betroffene und Angehörige in allen Fragen, die sich aus psychischen Problemen und Suchtkrisen ergeben.

Somit erhalten Menschen mit
•    psychischen Störungen
•    altersbedingten psychischen Störungen
•    seelischen Krisen
•    Suchtkrisen 

durch die Fachkräfte (Arzt und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen) folgende Informationen und Hilfen.

•    Beratung zu (altersbedingten) psychischen Störungen, seelischen Krisen und Suchtkrisen 
•    Beratung zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten
•    Aufsuchende Beratung und Unterstützung vor Ort
•    Aufsuchende Hilfen in Krisensituationen
•    Vermittlung und Koordination von weiterführenden Hilfen

Über das sozialpsychiatrische Angebot für Betroffene und deren sozialem Umfeld hinaus, berät der Sozialpsychiatrische Dienst auch Institutionen zu psychischen Störungen und den damit möglicherweise verbundenen Herausforderungen und Hilfsmöglichkeiten und er kooperiert mit allen Behandelnden die die Betroffenen Menschen und ihre Angehörigen begleiten. 

Die Intervention im Krisenfall bzw. auch beim psychiatrischen Notfall stellt eine sehr wichtige und wesentliche Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes dar, denn hier spielt zeitnahes Handeln eine zentrale Rolle. In der Krisenintervention wird gemeinsam mit den Betroffenen Menschen, ihren Angehörigen oder auch dem sozialen Umfeld versucht den Krisenumstand zu klären und gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der bestehenden Krise zu finden bzw. auch zu erarbeiten.

Darüber hinaus ist der Sozialpsychiatrische Dienst als Institution mit Wahrnehmung von Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut. Hierbei werden bei bestehender akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung, die von dem Menschen mit Hilfebedarf in Folge einer psychischen Störung ausgeht, die Möglichkeiten einer freiwilligen Unterbringung in einem geeigneten Krankenhaus geprüft. Ist dies  nicht möglich wird unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine behördliche Unterbringung, zur Abwendung einer Gefahr für bedeutende Rechtsgüter, vollzogen.

 

Unsere Beratungen sind grundsätzlich freiwillig, kostenfrei und vertraulich (unterliegen der Schweigepflicht)! Im Handeln des Sozialpsychiatrischen Dienstes liegt der Anspruch Zwangsmaßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden! Um das zu erreichen liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes auf der Beratung und Unterstützung der Betroffenen und der mitbetroffenen Menschen im Sinne präventiven Handelns!

 

Die rechtliche Handlungsgrundlage des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises Rendsburg-Eckernförde bildet das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG des Landes Schleswig-Holstein) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Siehe gesetzliche Grundlagen.