Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.