Straßennamensgebung
Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.