Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.