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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/097

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Die elf Kreise und vier kreisfreien Städte im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich zur Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. In dem beigefügten Bericht 2022 werden die Ergebnisse auf Grundlage des Jahres 2021 dargestellt

 

Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben.

 

Der Vergleich zwischen den Kommunen beinhaltet neben den Leistungen des SGB XII auch die existenzsichernden Leistungen für die Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten. Für die Leistungen der reinen Eingliederungshilfe wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

 

Im Einzelnen werden folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe betrachtet:

 

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhält jeder, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln und Kräften noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi) ist eine Leistung für alle, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Voraussetzung ist, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht ausreichend oder aus eigenen Kräften und Mitteln sichergestellt werden kann.
  3. Hilfe zur Gesundheit (HzG): für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.
  4. Hilfe zur Pflege (HzP) wird geleistet, wenn der finanzielle Bedarf über die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge hinausgeht.
  5. Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL): leistet Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, die von den Leistungsberechtigten nicht alleine bewältig werden können (z.B. Blindenhilfe; Altenhilfe, Bestattungskosten, u.a.).
  6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS): richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind (z.B. Obdachlosigkeit).

 

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Soziales auf den Seiten 17-29 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde zeigen die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei der Sozialhilfe keine erheblichen Abweichungen.

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Beschlussempfehlung

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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