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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/440

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit Erlass vom 01.07.2022 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) den Landrat gebeten, neben den Stellungnahmen der Amtsausschüsse Molfsee und Flintbek und den der jeweiligen Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden auch die Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur geplanten Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich der Ämter Flintbek und Molfsee vorzulegen.

 

Das MIKWS beabsichtigt mit Ablauf des 31.05.2023 die Ämter Flintbek und Molfsee als Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit aufzuheben und mit Wirkung vom 01.06.2023 aus den Gemeinden Blumenthal, Böhnhusen, Flintbek, Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek, Rumohr, Schierensee, Schönhorst und Techelsdorf das Amt Obere Eider als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit Sitz in Flintbek zu errichten.

 

Es begründet seine Absicht mit dem Ergebnis seiner Prüfung der Verflechtungsbeziehungen anlässlich der Ausamtungsanträge der Gemeinden Rumohr und Schierensee aus dem Amt Molfsee. Dabei ist das MIKWS, wie bereits bei dem ersten Verfahren hinsichtlich der Umamtung der Gemeinde Rumohr aus dem Jahr 2007,  zu der Auffassung gelangt, dass es bei der bestehenden Verwaltungsstruktur der Ämter Flintbek und Molfsee Brüche zwischen den Verflechtungsbeziehungen gibt, die in der Vergangenheit unter Berücksichtigung einer stabilen und sich in die damaligen Verhältnisse einfügenden homogenen Ämterstruktur in Schleswig-Holstein noch hinnehmbar waren.

Nach der weitgehend abgeschlossenen Verwaltungsstrukturreform stellt sich die Situation anders dar. Daher sei eine Neubewertung und Neuordnung der Verwaltungsstruktur geboten.

Die verkehrlichen und Versorgungsverflechtungen der Gemeinden Rumohr und Schierensee weisen nach Auffassung des MIKWS deutlich stärker nach Flintbek als nach Molfsee. Auch für einige andere Gemeinden weisen die örtlichen Verflechtungsbeziehungen daraufhin, dass die derzeit bestehende Verwaltungs-struktur ihnen nicht optimal entspricht.

Die Landesplanungsbehörde betont, dass die Gemeinde Flintbek als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft sei und dem Stadtrandkern neben den Gemeinden des Amtes Flintbek auch die Gemeinden Blumenthal, Schierensee und Rumohr zugeordnet sind. Allein aus landesplanerischer Sicht solle daher eine Fusion der Ämter Molfsee und Flintbek angestrebt werden.

 

Da nach dem Eingang der Umamtungsanträge der Gemeinden Rumohr und Schierensee eine Neubewertung und Neuordnung der Verwaltungsstruktur geboten ist, hatte das MIKWS zur Vorbereitung des Verfahrens über die Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich der Ämter Flintbek und Molfsee den Gemeinden und Ämtern Gelegenheit gegeben sich zu Ihrer jeweils favorisierten Verwaltungsstruktur zu äern, insbesondere dazu, welchem Amt welche Gemeinde angehören möchte.

 

Das Ergebnis dieser Stellungnahmen zeigte noch unterschiedliche, sich widersprechende Interessen. Jedoch ist das MIKWS mit Blick auf die Vorgeschichte nicht bereit die Anträge der Gemeinden Schierensee und Rumohr zurückzustellen. Auch eine Ablehnung der Umamtungsanträge wäre mit Hinblick auf die Vorgaben aus § 2 Amtsordnung (AO) nicht sachgerecht.

 

Eine bloße Herauslösung der antragsstellenden Gemeinden Rumohr und Schierensee aus dem Amt Molfsee und Angliederung an das Amt Flintbek komme nicht in Betracht. Bei einer Herauslösung würde das Amt Molfsee die Mindestanzahl an Einwohnenden gem. § 2 Abs. 2 AO unterschreiten. Daher ist vom MIKWS angedacht, die Verwaltungsstruktur umfassend neu zu ordnen und eine Fusion der Ämter Molfsee und Flintbek durchzuführen.

 

Zu dieser im Erlass vom 01.07.2022 beabsichtigten Maßnahme wurden die betroffenen Ämter und Gemeinden durch Schreiben des Kreises vom 06.07.2022 gebeten, eine Stellungnahme sowie einen entsprechenden Beschluss gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) vorzulegen. 

 

Das Ergebnis dieser Beschlüsse und Stellungnahmen zeigt, dass die amtsangehörigen Gemeinden beider Ämter der beabsichtigten Maßnahme zu einem überwiegenden Teil positiv gegenüberstehen. Der vom Ministerium vorgeschlagene Name des neu zu errichtenden Amtes „Obere Eider“ steht jedoch noch zur Disposition, da es gemeindeseitig den alternativen Namensvorschlag „Eidertal“ gab.

 

Die Ämterfusion bietet auch aus Sicht der Verwaltung die Vorteile, dass auch in der Arbeitsfähigkeit und Effizienz der Kernverwaltung deutliche Verbesserungen erzielt werden können. Es können Synergieeffekte im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung, der Bau- und Ortsplanungskompetenzen sowie bei der bevorstehenden Umstellung auf die doppische Haushaltsführung bei den Gemeinden des Amtes Molfsee genutzt werden.

Gerade vor diesem Hintergrund und auch unter Berücksichtigung der bestehenden Verflechtungsbeziehungen wird die beabsichtigte Maßnahme des MIKWS für nachvollziehbar und sachgerecht gehalten. 

 

Eine Zusammenstellung der Beschlüsse der betroffenen Ämter und Gemeinden, ein Bericht zu den örtlichen Verhältnissen sowie eine topographische Karte, in der die alten und neuen Grenzen der Ämter dargestellt sind, sind als Anlage beigefügt.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beabsichtigten Neuerrichtung des Amtes (derzeitige Namensvorschläge: Obere Eider / Eidertal) als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit Sitz in Flintbek zum 01.06.2023 zu.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

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