RENDSBURG. Für die Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist der unteren Jagdbehörde bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ein gültiger Wahlvorschlag zugegangen. Es gelten daher entsprechend diesem Wahlvorschlag nach dem Erlass zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009 Herr Thore Lohse als Kreisjägermeister und Herr Olaf Malmström als Stellvertreter gemäß § 34 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der derzeit gültigen Fassung vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. Seite 300) mit Wirkung vom 01.07.2025 auf die Dauer von 5 Jahren als gewählt.
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Simon Lehnert
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