Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 über die Verlängerung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen ab 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis.