Auf Antrag der Peter Glindemann Kieswerke-Erdbau-Abbruchtechnik GmbH & Co. KG aus Grevenkrug vom 10.09.2024 wurde gemäß § 17 Absatz 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eine Sand- und Kiesentnahme im Trockenbau in der Gemeinde Gammelby mit nachfolgender Wiederverfüllung genehmigt.
Aus Anlass der Katasteraktualisierung im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster (siehe Tabelle) bezüglich nicht mehr vorhandener Gebäude erneuert.