Wahl des Kreisjägermeisters sowie Stellvertretung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Für die Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist der unteren Jagdbehörde bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ein gültiger Wahlvorschlag zugegangen. Es gelten daher entsprechend diesem Wahlvorschlag nach dem Erlass zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009
Herr Thore Lohse
Lust 1
24819 Haale
- als Kreisjägermeister -
und
Herr Olaf Malmström
Bantesholm 1
24214 Neuwittenbek
- als Stellvertreter -
gemäß § 34 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der derzeit gültigen Fassung vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. Seite 300) mit Wirkung vom 01.07.2025 auf die Dauer von 5 Jahren als gewählt.
Rendsburg, 28.05.2025
Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Der Landrat -
untere Jagdbehörde