Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 5 UVPG
Standortbezogene Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 9 Abs. 4 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 5 UVPG
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