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Reiseverkehr (Hunde / Katzen)

Seit dem 29.12.2014 findet die EU-Verordnung Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie die Ein- und Ausfuhr aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.

Dadurch soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet werden. 

Die Sonderregelungen für den nichtgewerblichen Reiseverkehr können für höchstens 5 Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen in Anspruch genommen werden und betreffen ausschließlich Tiere, die eine Person begleiten und nicht  Gegenstand einer Eigentumsübertragung sind. 

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen die Heimtiere einen Heimtierausweis, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres sowie ggf. Wiederholungsimpfungen innerhalb der von Impfstoffhersteller vorgeschriebenen Frist durchgeführt worden sind. 

Die Erstimpfung muss beim Grenzübertritt mindestens 21 Tage zurück liegen. Eine fristgerecht durchgeführte Wiederholungsimpfung ist unmittelbar gültig. 

Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifizierung elektronisch durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnungspflicht gilt mit Inkrafttreten des  Gesetzes über das Halten von Hunden seit 01.01.2016 in Schleswig-Holstein für alle Hunde im Alter von über drei Monaten unabhängig davon, ob sie eine Staatsgrenze überschreiten sollen oder nicht.  

Cave:

Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen!

Welpen müssen für die Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Der Impfschutz ist erst 21 Tage nach Erstimpfung gegeben und ist erst nach Ablauf dieser Frist gültig. Daraus ergibt sich, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen können. 

Die Einreise eines Heimtieres ohne gültigen Tollwutimpfschutz ist entgegen der bis zum 29.12.2014 gültigen Regelung nicht mehr zulässig. Dies gilt auch für Welpen in Begleitung des Muttertieres.

Drittländer

Für Reisen in Drittländer (z.B. USA) verlangen die Behörden teilweise zusätzliche Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen sie sich bitte bei den jeweiligen Botschaften der Länder. Zumeist sind die entsprechenden Informationen den jeweiligen Websites der Länder zu entnehmen. Für die Rückreise aus Drittländern nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen zu beachten. So ist z. B. für Hunde und Katzen mindestens eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung vorzuweisen und der Heimtierausweis vorzulegen. Für die Einreise aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes durchgeführt werden. 

Hinweise und Empfehlungen:

Lassen Sie Ihr Haustier durch einen elektronischen Mikrochip kennzeichnen. Für Hunde ist dies in Schleswig-Holstein auch dann vorgeschrieben, wenn der Hund nicht am Reiseverkehr teilnimmt (s.o.). 

Die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist sowohl für das Reisen innerhalb der EU als auch in Drittländer unerlässlich. Ihr Haustier muss über einen wirksamen Tollwutschutz verfügen. Der Hinweis auf eine gültige Tollwutimpfung ist im EU-Heimtierausweis durch Ihren Tierarzt einzutragen. 

Bei der Wiedereinfuhr aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 577/2013 ist zudem eine vorherige Bestimmung des Tollwutantikörpertiters im Blut und ein entsprechender Eintrag im Heimtierausweis vorgeschrieben.

Das Mitbringen von Hunden der Rassen Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Mischlingen nach Deutschland ist verboten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin vor Ort oder unsere Amtstierärzte. 

Nähere Informationen zu einzelnen Einreisebestimmungen in EU- und Drittländer erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen Einreiseländer und hier: 

www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html 

www.petsontour.de