Geflügelpest
Geflügelpest
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine durch Viren hervorgerufene, anzeigepflichtige Tierseuche, die ihr natürliches Erregerreservoir in Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, hat.
Bei Nutzgeflügel kann die Krankheit unter anderem zu Fieber, Schwäche, Appetitlosigkeit, Atemnot und in vielen Fällen zum Tod führen.
Das Virus kann auf gehaltene Vögel direkt durch Wildvögel und deren Ausscheidungen oder indirekt durch andere Vektoren wie den Menschen, Futter, Fahrzeuge, Mist oder Transportkisten übertragen werden.
Um die Hausgeflügelbestände vor einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation zu schützen, ist die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen erforderlich.
Das Landwirtschaftsministerium hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen, welche am 24.11.2021 in Kraft getreten ist und sich an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein richtet.
Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter:
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind einsehbar unter:
Aktuelles
Mit Stand 08.12.2025 wurden beim Hausgeflügel im Herbst 2025 14 Geflügelpestausbrüche in Schleswig-Holstein amtlich bestätigt. Zudem wurde bislang das Geflügelpestvirus in 228 Fällen bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Weitere Proben befinden sich aktuell in der Untersuchung.
Aktuelle Lage
In den Kreisen Segeberg, Steinburg und Ostholstein sind seit dem 13. November Geflügelpestausbrüche in sechs gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieben festgestellt worden. Zudem bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Infektionen mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 in drei Privathaltungen in den Kreisen Ostholstein, Nordfriesland und Segeberg.
Die innerhalb weniger Tage gehäuften Ausbrüche in Schleswig-Holstein entsprechen dem Geschehen im Bundesgebiet. Dies spricht für einen derzeit hohen Infektionsdruck im Einklang mit einem hohem Eintragsrisiko.
Im Kreis RD gibt es bisher seit 24.10.2025 insgesamt 7 positive Nachweise bei Wildvögeln über das Kreisgebiet verteilt. Infolge eines Ausbruchs im Kreis Steinburg war unser Kreis zwischenzeitlich ( 03.09.2025 bis 04.10.2025) durch eine Überwachungszone mit betroffen.
Durch weitere Ausbrüche in den Kreisen Steinburg und Bad Segeberg, sowie Restriktionszonen im gesamten Bundesgebiet und die damit zusammenhängenden Warenströme in unseren Kreis (Eintagsküken, Geflügelfleischprodukte) ist das Veterinäramt mit der Überwachung in den Empfängerbetrieben und z.T. Sicherstellung von Waren beschäftigt.
Die Seuchensituation im Wildvogelbestand wird durch Monitoring überwacht.
Es gibt einen engen Austausch zwischen dem Ministerium und den Kreisen im Land.
Die jüngsten Entwicklungen machen das hohe Risiko eines Eintrags in Haltungen deutlich.
Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.11.2025 gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren.
Diese ist befristet bis 15.01.2026. Dann wird es eine erneute Risikobewertung durch das Veterinäramt geben.
Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des MLLEV vom 23.10.2025 gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen.
(Stand: 20.11.2025)