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Geflügelpest

Geflügelpest

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine durch Viren hervorgerufene, anzeigepflichtige Tierseuche, die ihr natürliches Erregerreservoir in Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, hat.
Bei Nutzgeflügel kann die Krankheit unter anderem zu Fieber, Schwäche, Appetitlosigkeit, Atemnot und in vielen Fällen zum Tod führen.
Das Virus kann auf gehaltene Vögel direkt durch Wildvögel und deren Ausscheidungen oder indirekt durch andere Vektoren wie den Menschen, Futter, Fahrzeuge, Mist oder Transportkisten übertragen werden.

Das Aviäre Influenzavirus ist inzwischen dauerhaft (endemisch) in der Wildvogelpopulation Schleswig-Holsteins präsent. Ausbrüche der Geflügelpest durch Viruseintrag in Hausgeflügelbestände führen nach EU-Recht zwingend zur Tötung aller Tiere der betroffenen Bestände, zur Einrichtung von Restriktionszonen und der Anordnung von Schutzmaßregeln, die mit erheblichen Einschränkungen des Handels mit Geflügel und Geflügelprodukten (Fleisch, Eier) verbunden sind.
Um die Hausgeflügelbestände vor einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation zu schützen, ist die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen erforderlich.
Das Landwirtschaftsministerium erlässt daher jährlich zu Beginn der Geflügelpestsaison im Herbst Allgemeinverfügungen zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, sich an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein richten.

Die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung ist einsehbar unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/AV_Biosicherheit_PDF_2021.html

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind einsehbar unter:

Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein

Informationen des FLI

Informations-Seite des Landes Schleswig-Holstein