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Zuständigkeiten

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden die Aufgaben der  Bezirkssozialarbeit im Jugend- und Sozialdienst durch vier regeionale Fachgruppen wahrgenommen:

  • Fachgruppe Rendsburg
  • Fachgruppe Eckernförde
  • Fachgruppe Nortorf
  • Fachgruppe Kieler Umland

Die Zuständigkeit der jeweiligen Fachgruppen richtet sich in der Regel nach dem Hauptwohnsitz der sorgeberechtigten Eltern, in den Städten Rendsburg, Eckernförde und der Gemeinde Kronshagen nach den einzelnen Straßen. Abweichend hiervon können in Einzelfällen andere Zuständigkeiten gegeben sein.