Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.