Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Hausschlachtungen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.