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Neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) vom 03.05.2022, in Kraft ab dem 04.05.2022 bis einschließlich dem 30.06.2022

Allgemeine News

Mit dem 04.05.2022 gilt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anordnung zur Absonderung (Isolation). Sie gilt bis einschließlich dem 30.06.2022.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Isolationsdauer beträgt ab sofort nur noch 5 volle Tage (vorher: 10 volle Tage).
    Die Isolationsdauer von Infizierten beginnt unverändert ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Tests.
     
  • Durch diese verkürzte Isolationsdauer von 5 Tagen sind die Regelungen zur Freitestung entfallen (vorher: bei Kindern und Jugendlichen Freitestungsmöglichkeit ab Tag 5 und bei Erwachsenen ab Tag 7). Nunmehr dürfen alle infizierten Personen automatisch ab dem vollendeten 5ten Tag die Isolation verlassen.
     
  • Die bekannte Ausnahme, dass beschäftigte Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Isolation nur verlassen dürfen, wenn sie

    1. ein negatives Testergebnis vorweisen können und
    2. zusätzlich am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit eine 48-stündige Symptomfreiheit besteht

    gilt weiterhin.
     
  • Haushaltsangehörige von infizierten Personen müssen ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Wenn sich Haushaltsangehörige von infizierten Personen zum jetzigen Zeitpunkt in Quarantäne befinden, dürfen sie die Quarantäne sofort und ohne zusätzliche Testung verlassen. Ein Test wird jedoch empfohlen. Es müssen also nur noch infizierte Personen in Isolation.
  • Sonderregelungen für KiTas und Kinderpflegetagesstätten bestehen ab sofort nicht mehr. Es gelten für alle die oben beschriebenen Regelungen (Isolation nur noch für infizierte Personen und Verlassen der Isolation nach Vollendung des 5ten Tages).


Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.