Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH
Gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) in Verbindung mit dem
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 5. Dezem-
ber 2024 über die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung eines Jahresabschlusses (Zif-
fer 4) wird folgendes bekannt gemacht:
Die Gesellschafterversammlung des Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckern-
förde gGmbH hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2026 das Jahresergebnis mit einem
Überschuss von 2.562,50 Euro im Jahr 2025 festgestellt und beschlossen, die Über-
schüsse auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss 2025 und der Lagebericht können von Montag, den 05 Mai 2026
bis Montag, den 12. Mai 2026 in den Geschäftsräumen der Klimaschutzagentur im
Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH in der Marienthaler Straße 17 in 24340 Eckern-
förde in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 14:00 Uhr bzw. Freitag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.