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Geflügelpest

Allgemeine News

Die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Aufstallungspflicht von Geflügel ist nicht verlängert.

Für alle HalterInnen gilt weiterhin die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein vom 23.10.2025 zur Festlegung von vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen.

Die aktuelle Tierseuchenlage wird von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde weiterhin aufmerksam verfolgt, um entsprechend reagieren zu Können.

Bei unklarem Krankheitsgeschehen oder erhöhten Verlusten in Geflügelbeständen ist eine tiermedizinische Abklärung der Ursachen notwendig und vorgeschrieben.

Mit Fragen wenden sich HalterInnen an ihren Haustierarzt oder während der Dienst- und Geschäftszeiten an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises.