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Stationäre Pflegeeinrichtungen

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Die vollstationäre Pflege wird Ihnen gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der "Besonderheit des Einzelfalls" nicht in Betracht kommt. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen lassen. 

Besonderheiten im Einzelfall sind z.B.:

  • Fehlen einer Pflegeperson,
  • Überforderung der Pflegeperson,
  • Verwahrlosung des Pflegebedürftigen oder
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen.


Eine entsprechende Einrichtung finden Sie unter den rechts aufgeführten Links zum Pflegeangebot.