Zuständigkeitssuche
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Artikel 22 und 33 Unionszollkodex (EU-Verordnung Nummer 952/2013)
Artikel 64 Unionszollkodex (EU-Verordnung Nr. 952/2013) in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Präferenzregelung
Artikel 59ff. Unionszollkodex (EU-Verordnung Nr. 952/2013)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Zurück zur Auswahl
nach oben