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Kinderschutz

ALLE Kindertagespflegepersonen sind gem. § 8a Absatz 5 dazu verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu handeln und dementsprechende Vereinbarungen abzuschließen und einzuhalten. Dementsprechend müssen alle Kindertagespflegepersonen mit dem Kreis (mit der pädagogischen Fachberatung Kindertagespflege) eine Vereinbarung zum § 8a SGBVIII abschließen.

Zudem ist gem. § 44 KiTaG ab dem 01.01.2026 die Zahlung der laufenden Geldleistung an das Vorliegen und Einhalten einer gültigen § 8a SGB VIII – Vereinbarung geknüpft.

Alle wichtigen Unterlagen und Informationen dazu hat die pädagogischen Fachberatung Kindertagespflege des Kreises Rendsburg-Eckernförde erarbeitet und zusammengefasst in der

„Handreichung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum Kinderschutz in der Kindertagespflege“.

Diese Handreichung zur Umsetzung des Schutzauftrages und der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII enthält neben der Vereinbarung und dem Ablaufschema „Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung“ auch umfangreiche Informationen zum Verfahrensablauf, zum Thema Kindeswohlgefährdung sowie Kontaktdaten und Arbeits- und Dokumentationshilfen.

Unter der Überschrift „Kinderschutz geht nur gemeinsam!“ hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Satzung zur Förderung der Kindertagespflege nun auch eine Fortbildungspflicht zu diesem wichtigen Thema aufgenommen – vgl. § 3 (6): „Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine Fortbildung zum Kinderschutz zu absolvieren.“

Wir werden somit auch zukünftig regelmäßig Fortbildungen und Fachtage zum Thema „Kinderschutz“ anbieten.

Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick:

InsoFa (Diakonie des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde): 04331 – 6963-0 

Pädagogische Fachberatung:

  • Frau Dreeßen 04331 202 391
  • Frau Drews 04331 202 7204
  • Frau Böhm-Pescheck 04331 202 7355

Jugend- und Sozialdienst :          

Rettungsleitstelle: 112 (Bereitschaftsdienst des Jugendamtes anfordern)