Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Keine
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
  
      Tel:
      +49 4331 202-182  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-568
  
  
  
      E-Mail:
      veterinaeramt[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      1. OG  
  |  
      Zimmer:
      142  
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
  
      Tel:
      +49 4331 202-315  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-568
  
  
  
      E-Mail:
      veterinaeramt[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      1. OG  
  |  
      Zimmer:
      120  
