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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig werden möchten, müssen Sie entweder approbierte Ärztin oder Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.


Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Mit der uneingeschränkten Erlaubnis dürfen Sie sich offiziell „Heilpraktikerin“ oder „Heilpraktiker“ nennen.

Mit einer sogenannten „sektoralen“ Erlaubnis dürfen Sie die Heilkunde nur in einem bestimmten Bereich ausüben.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Überprüfungen nach dem Heilpraktikergesetz vorgenommen:

  • Heilpraktiker/in
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • Weitere Gebiete sind gegebenenfalls möglich.

Kurztext

  • Übliche Bezeichnungen in Schleswig-Holstein
    • Heilpraktiker/in
    • Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie
    • Heilpraktiker/in beschränkt auf Physiotherapie
    • Heilpraktiker/in beschränkt auf Podologie
    • Heilpraktiker/in beschränkt auf Logopädie
    • Heilpraktiker/in beschränkt auf Ergotherapie
    • gegebenenfalls weitere beschränkte Gebiete möglich
  • Regeln zur Überprüfung
    • Verschiebung mit ärztlichem Attest bei Krankheit möglich
    • Verschiebung auch in Ausnahmefällen möglich (nicht aus persönlichen Gründen)
  • Prüfungsablauf
    • Schriftliche Kenntnisüberprüfung nach Heilpraktikerleitlinie (Ziffer 1.1)
    • Multiple-Choice-Verfahren (1–5 richtige Antworten je Frage)
    • Durchführung digital, nicht papierbasiert
  • Teilnahmevoraussetzungen:
    • eigenes WLAN-fähiges Endgerät (Tablet, Laptop, eBook-Reader, Smartphone)
    • Akku-Laufzeit mind. 2,5 Stunden (PowerBank erlaubt)
    • keine Sichtschutzfolien erlaubt
    • vorherige Vertrautmachung mit Prüfungsplattform MC.health empfohlen
  • Umfang der Prüfungen
    • Schriftlich: 60 Fragen, 75 % richtig, Dauer 120 Minuten
    • Mündlich: 60 Minuten
    • Gilt für uneingeschränkte und beschränkte Erlaubnis gleichermaßen

 

Regionale Hinweise

Die Kenntnisüberprüfungen für Heilpraktiker finden im Frühjahr und im 
Herbst eines jeden Jahres statt und werden beim Gesundheitsamt in Husum 
durchgeführt. 

Eingeschränkte Kenntnisüberprüfungen für den Bereich der Psychotherapie 
und Physiotherapie finden im jährlich Herbst statt und werden ebenfalls beim 
Gesundheitsamt in Husum durchgeführt.  

Die Antragstellung und Bearbeitung der Anträge aus dem Kreisgebiert erfolgt 
beim Gesundheitsdienst in Rensburg. 

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/verwaltungsportal/soziales-arbeit-und-gesundheit/heilpraktikerpruefung/ 

 

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

 

Regionale Hinweise

Mindestvoraussetzungen zum Antrag sind

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • und für die örtliche Zuständigkeit der Wohnort im Kreisgebiet

 

  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an.
  • Ihr Gesundheitsamt leitet Ihre Unterlagen an das Gesundheitsamt Ihres Kreises weiter.
  • Die Kenntnisüberprüfung wird in Schleswig-Holstein zentral vom Kreis Nordfriesland durchgeführt.
  • Ihr Gesundheitsamt meldet Sie dort an. Vom Kreis Nordfriesland erhalten Sie die Einladung zur Prüfung.
  • Die Einladung zur schriftlichen Überprüfung geht Ihnen etwa vier Wochen vor dem Termin zu.
  • Nach der schriftlichen Überprüfung folgt frühestens nach weiteren vier Wochen die mündlich-praktische Überprüfung.
  • Nach bestandener Überprüfung erteilt Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt die Erlaubnis.
  • Sie erhalten die Erlaubnis schriftlich zugestellt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen bei der Erteilung der Erlaubnis mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Neben dem Schulabschluss wird geprüft, ob Sie Ihre Grenzen als Nichtärztin oder Nichtarzt kennen.

 

Regionale Hinweise

Prüfungstermine in Husum 2016

Heilpraktiker: 
7. März, 18. Juli und 21. November

Heilpraktiker Psychotherapie: 
18. Juli 

Heilpraktiker Physiotherapie: 
21. November

Der Antrag nach dem Heilpraktikergesetz muss mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin im Gesundheitsamt vorliegen.

 

  • 175 Euro, schriftliche Kenntnisüberprüfung
  • 225 Euro, mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung
  • Zuzüglich Gebühr für die Erlaubniserteilung - Auskünfte darüber erteilt Ihnen das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt)
  • In der Regel erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Rechnung über die Gesamtsumme vom Gesundheitsamt bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
  • Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.
  • Im jeweiligen Einzelfall können folgende - zusätzliche - Gebühren anfallen:
    • 150 Euro; Rücknahme des Antrags nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung
    • 50 Euro; Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung

 

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
  • Erklärung darüber, dass
    • bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HeilpraktikerP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde.
    • derzeit kein Gerichtsverfahren oder Ermittlungsverfahren vorliegt, das direkt oder indirekt mit der beantragten Tätigkeit zu tun hat. (Eigenerklärung)
  • Kopie des Personalausweises
  • beglaubigter Nachweis, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
  • erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
    • Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung Ihres Gesundheitsamtes
  • ärztliches Zeugnis im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
  • kurzgefasster Lebenslauf

Wenn Sie Ihren Antrag dort stellen möchten, wo Sie später arbeiten wollen, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beifügen :

  • Da es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, müssen Sie dem Antrag eine ausführliche Erklärung beifügen, aus welchen Gründen Sie den Beruf des Heilpraktikers zukünftig im beantragten Einzugsgebiet ausüben möchten. Die Erklärung muss glaubhaft und eindeutig nachvollziehbar sein.
  • Darüber hinaus müssen Sie angeben, aus welchen Gründen Sie den Antrag nicht am Wohnort gestellt haben.
  • Entsprechende Nachweise müssen Sie dem Antrag beifügen.
  • Bei einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Absicht, eine Praxis im beantragten Einzugsgebiet zu eröffnen, nicht glaubhaft, wenn Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz beibehalten werden.
  • Bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben erfolgt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und Ihnen kann die Erlaubnis entzogen werden.

Zusätzlich, bei Überprüfungen beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie: beglaubigte Berufsurkunde

 

Regionale Hinweise

  • Lebenslauf
  • Kopie der Geburtsurkunde, bei Namensänderung Kopie der Heiratsurkunde
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss
  • ärztliches Zeugnis, das zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 3 Monate sein darf, - hierbei soll der untersuchende Arzt besonders zu körperlichen Leiden, zu Schwächen geistiger oder körperlicher Kräfte und zur Sucht Stellung nehmen -,
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart 0, das zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 3 Monate sein darf -
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • bei der Antragstellung ist anzugeben, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde und ob eine Teilnahme zur Frühjahrs- oder Herbstprüfung erfolgen soll

 

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie tätig werden wollen.
Informationen und Termine zur Heilpraktikerüberprüfung durch den Kreis Nordfriesland sowie einen Gegenstandkatalog für die Kenntnisprüfungen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Nordfriesland.

Nordfriesland - Heilpraktikerüberprüfung

Was sollte ich noch wissen?

Neben den formalen Voraussetzungen wie Alter und Schulabschluss wird für die Erlaubniserteilung überprüft, ob die Bewerberin / der Bewerber die Grenze ihrer / seiner heilkundlichen Befugnisse als Nichtärztin / Nichtarzt erkennt, das heißt, ob sie / er weiß, was sie / er, um ihrem / seinem Patienten nicht zu schaden, zu unterlassen hat, und wann der Patient an einen Arzt überwiesen werden muss (Kenntnisüberprüfung).
Die Erlaubnis wird der Antragstellerin / dem Antragsteller zugestellt. Treten nachträglich Tatsachen ein, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden, so kann der Kreis/die kreisfreie Stadt, in dem / der Sie den Antrag gestellt haben, aufgrund § 7 HeilprGV iVm § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG diese Erlaubnis widerrufen.

Hinweise:

  • Der Antragssteller / die Antragstellerin muss das 25. Lebensjahr bei Erlaubniserteilung vollendet haben.
  • Die Erlaubnis wird nach erfolgreichem Überprüfungsverfahren (schriftlich und mündlich-praktisch) durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (mit Attest belegte Krankheit am Überprüfungstag oder bestimmte außergewöhnliche Umstände) kann die Teilnahme an der angemeldeten Prüfung einmal auf einen späteren Termin verschoben werden. In allen anderen Fällen (z.B. nicht genug Zeit zu lernen) kann die Prüfung nicht verschoben werden.
  • Sollten Sie am Überprüfungstag unentschuldigt fehlen, kommt eine gebührenpflichtige Ablehnung der beantragten Erlaubnis in Betracht.

Besonderheiten für Diplom-Psychologen:


Wenn Sie einen Abschluss an einer deutschen Hochschule als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin erhalten haben und dabei das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden haben, können Sie i.d.R. die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bekommen, ohne an einer Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker teilnehmen zu müssen (Rechtsprechung:BVerG vom 10.02.1983 (NJW 1984, 1414)).
Die vorgenannten Antragsunterlagen sind in diesem Fall vollständig vorzulegen. Zudem wird eine beglaubigte Kopie Ihrer Diplomurkunde und des Abschlusszeugnisses der Hochschule, aus dem sich ergibt, dass Sie das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden haben.
Bitte vermerken Sie in Ihrem Antrag, dass Sie die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach Aktenlage als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin beantragen. Nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) entsprechen ein Master-Studiengang und der Diplom-Studiengang dem Niveau 7. Ein Bachelor-Studiengang reicht daher für eine analoge Anerkennung nach Aktenlage nicht aus.

Besonderheiten für Physiotherapeuten:


Wenn Sie eine Zulassung als Physiotherapeut besitzen und die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung für den Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie mit dieser Heilpraktikererlaubnis weiterhin nur die Behandlungen durchführen dürfen, die Sie als Physiotherapeut anwenden dürfen. Die Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie bietet Ihnen ausschließlich die Möglichkeit, die Behandlungen, die sie bisher auf Verordnung eines Arztes durchgeführt haben, eigenverantwortlich als Heilpraktiker ohne Verordnung des Arztes durchzuführen. Wenden Sie Verfahren an, die Ihnen als Physiotherapeut nicht erlaubt sind, begehen Sie gegebenenfalls eine Straftat. Wenn Sie Therapieverfahren (z.B. Osteopathie) anwenden möchten, die Sie als Physiotherapeut nicht anwenden dürfen, müssen Sie die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis erwerben.

Besonderheiten für Physiotherapeuten, welche im Bereich Osteopathie tätig sind:

In dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung von osteopathischen Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung von Osteopathie nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, welche bisher und zukünftig osteopathische Tätigkeiten anwenden möchten, müssen daher nach der geltenden Rechtslage die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis erwerben.

Bemerkungen

Wichtige Hinweise zur Heilpraktikererlaubnis:

  • Sie müssen wissen, wann Sie eine Behandlung nicht selbst durchführen dürfen und wann Sie Patientinnen und Patienten an eine Ärztin oder einen Arzt überweisen müssen. Diese Kenntnisse werden in einer schriftlichen und mündlich-praktischen Überprüfung geprüft.

Regeln zur Überprüfung

  • Wenn Sie am Prüfungstag krank sind und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dürfen Sie die Prüfung einmal auf einen späteren Termin verschieben.
  • Auch in besonderen Ausnahmefällen können Sie die Prüfung verschieben.
  • Eine Verschiebung aus persönlichen Gründen, wie zum Beispiel zu wenig Lernzeit, ist nicht möglich.
  • Wenn Sie am Prüfungstag ohne Entschuldigung fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall fallen Gebühren an.

Ablauf der Prüfungstermine

  • Die Inhalte der schriftlichen Kenntnisüberprüfung richten sich inhaltlich nach Ziffer 1.1 der Heilpratikerüberprüfungsleitlinie.
  • Es wird im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) geprüft; dies bedeutet, dass bei jeder Frage mindestens eine und bis zu fünf Antwortoptionen richtig sein können.
  • Die Kenntnisüberprüfung wird zudem digital und nicht mehr papierbasiert durchgeführt.
  • Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
    • Zur Teilnahme an der Kenntnisüberprüfung benötigen Sie ein WLAN-fähiges, digitales Endgerät, das Sie zum Prüfungstermin mitbringen müssen. Dies kann beispielsweise ein Tablet, ein Laptop, ein eBook-Reader oder ein Smartphone sein.
    • Die Akku-Laufzeit des Geräts muss für die Dauer der Überprüfung ausreichen. Empfohlen werden mindestens 2,5 Stunden Akkulaufzeit. Die Nutzung einer PowerBank zur Verlängerung der Akku-Laufzeit ist möglich.
    • Der Einsatz von Sichtschutzfolien auf den Displays ist nicht zulässig.
    • Vor Teilnahme an der Kenntnisüberprüfung sollten Sie sich mit der online-Prüfungsplattform MC.health vertraut machen.

Uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis

  • In der schriftlichen Überprüfung werden Ihnen 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren digital gestellt, von denen Sie 75 % richtig beantworten müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.

Beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf bestimmten Gebieten:

  • In der schriftlichen Überprüfung werden Ihnen 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren digital gestellt, von denen Sie 75 % richtig beantworten müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.

Besonderheiten für Diplom-Psychologen:

  • Wenn Sie einen Abschluss als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe an einer deutschen Hochschule haben, können Sie die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beantragen.
  • Voraussetzung ist, dass Sie das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden haben.
  • In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Kenntnisüberprüfung ablegen.
  • Die notwendigen Antragsunterlagen müssen Sie trotzdem vollständig einreichen.
  • Zusätzlich legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihrer Diplomurkunde und Ihres Abschlusszeugnisses vor. Daraus muss klar hervorgehen, dass Sie Klinische Psychologie belegt und bestanden haben.
  • Bitte vermerken Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich, dass Sie die Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach Aktenlage beantragen.
  • Ein Diplom-Studiengang und ein Master-Studiengang entsprechen dem Niveau 7 des Deutschen Qualitätsrahmens (DQR).
  • Ein Bachelor-Abschluss reicht für eine Anerkennung nach Aktenlage nicht aus.

Besonderheiten für Physiotherapeuten:

  • Wenn Sie eine Zulassung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut haben, können Sie die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung für den Bereich Physiotherapie beantragen.
  • Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie nur die Behandlungen durchführen, die Sie auch als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut anwenden dürfen.
  • Der Unterschied: Sie dürfen diese Behandlungen nun eigenverantwortlich ausführen – also ohne ärztliche Verordnung.
  • Alles, was über Ihre physiotherapeutischen Befugnisse hinausgeht, bleibt verboten.
  • Wenn Sie Behandlungen anwenden, die Ihnen als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nicht erlaubt sind, kann dies eine Straftat sein.
  • Wenn Sie andere Verfahren anwenden möchten, zum Beispiel Osteopathie, benötigen Sie die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis.

Besonderheiten für Physiotherapeuten, welche im Bereich Osteopathie tätig sind:

  • Osteopathie gilt ebenfalls als Heilkundeausübung.
  • Das bedeutet: Osteopathie dürfen nur Ärztinnen, Ärzte und Heilpraktiker ausüben.
  • Wenn Sie als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Osteopathie anbieten möchten, brauchen Sie die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis.

 

     

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde

    Der Landrat
    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg
    Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
    E-Mail: info[at]kreis-rd.de
    Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

    Postanschrift:

    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg


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    Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

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    Mo. 8:00-12:00 Uhr
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    Fr. geschlossen

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