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Geflügelpest

Geflügelpest

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine durch Viren hervorgerufene, anzeigepflichtige Tierseuche, die ihr natürliches Erregerreservoir in Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, hat.
Bei Nutzgeflügel kann die Krankheit unter anderem zu Fieber, Schwäche, Appetitlosigkeit, Atemnot und in vielen Fällen zum Tod führen.
Das Virus kann auf gehaltene Vögel direkt durch Wildvögel und deren Ausscheidungen oder indirekt durch andere Vektoren wie den Menschen, Futter, Fahrzeuge, Mist oder Transportkisten übertragen werden.
Um die Hausgeflügelbestände vor einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation zu schützen, ist die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen erforderlich.
Das Landwirtschaftsministerium hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen, welche am 24.11.2021 in Kraft getreten ist und sich an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein richtet.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/AV_Biosicherheit_PDF_2021.html

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind einsehbar unter:

Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein

Informationen des FLI

Informations-Seite des Landes Schleswig-Holstein


Am 17.01.2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in drei Geflügelhaltungen in der Gemeinde Negenharrie festgestellt.
Zum Schutz vor einer Weiterverschleppung der hochansteckenden Tierseuche wurde die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erlassen, welche ab dem 18.01.2023 wirksam wird. Einzelheiten zum Seuchenausbruch und den angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Nachdem die tierärztlichen Untersuchungen der in der Schutzzone vorhandenen Geflügelhaltungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die Schutzzone mit Wirkung vom 16.02.2023 aufgehoben werden. Dies geschieht durch die 1.Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung.

Nachdem die stichprobenweise durchgeführten tierärztlichen Untersuchungen der in der Überwachungszone vorhandenen Geflügelhaltungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die durch Allgemeinverfügung vom 18.01.2023 festgelegte Überwachungszone mit Wirkung vom 25.02.2023 aufgehoben werden. Dies geschieht durch die 2. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung. Die für die Überwachungszone festgelegten Schutzmaßregeln entfallen damit zu diesem Datum.

Geflügelhalter werden aber dringend gebeten, weiterhin die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Allgemeinverfügung des Landes vom 23.11.2021 zu beachten.