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Pressemitteilung - Impfstellen

Allgemeine News

Pressemitteilung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur geplanten Struktur der Impfstellen in Schleswig-Holstein 2023

RENDSBURG. Am späten Nachmittag des 01.11.2022 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein die Mitteilung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes (über Staatssekretär Dr. Oliver Grundei) zu geplanten Struktur der Impfstellen in Schleswig-Holstein für das Jahr 2023.

Mit einiger Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Angebote der Impfstellen im Land zukünftig auf sieben Schwerpunktzentren konzentriert werden. Auswahlkriterium der Standorte sei nach Aussage des Ministeriums die jeweilige Auslastung der Impfstelle gewesen. Argumentiert wird mit der fehlenden Kostenzusage des Bundes über den Jahreswechsel hinaus und einer Anpassung der Bedarfsstrukturen. Das Impfzentrum des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde nicht berücksichtigt und wird sein Angebot daher zum Ende des Jahres 2022 einstellen müssen.

Die Impfzentren sind und waren für die Bevölkerung vor Ort ein verlässliches und wohnortnahes Angebot, das die Angebotsstrukturen der niedergelassenen Ärzte und Apotheken in sinnvoller Weise ergänzt. Aus Sicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde waren die Impfzentren/-stellen durchaus eine Erfolgsgeschichte. Mit insgesamt etwa 110.000 Impfungen (80.000 Impfungen in Büdelsdorf, 30.000 Impfungen in Gettorf) haben die Impfstellen neben den niedergelassenen Ärzten einen wichtigen Beitrag zur Immunisierung der Bevölkerung im Kreis beigetragen.

Die Entscheidung des Ministeriums ist sehr kurzfristig. Eine entsprechende längerfristige Kommunikation an den Landrat bzw. den Fachbereich, die über reinen Überlegungscharakter hinausgehen, hat es im Vorfeld nicht gegeben. Im Sinne einer guten kommunalen Planungspraxis ist die Maßnahme des Landes zumindest schlecht abgestimmt.

Angesichts des gerade steigenden Bedarfes an Impfungen, vor allem im Zusammenhang mit den erst kürzlich neu zugelassenen angepassten Impfstoffen und des erweiterten Angebotes von Grippeschutzimpfungen, kommt die Entscheidung des Ministeriums insofern überraschend.

Die weitere Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionszahlen ist zwar derzeit stabil, Prognosen sind jedoch weiterhin schwierig, zumal sich die Verbreitung neuer Varianten abzeichnet. Zusätzlich erwarten wir eine Grippewelle, die aufgrund des mangelnden Immunschutzes durch die Corona-Maßnahmen der vergangenen Jahre absehbar stärker ausfallen wird als in den vergangenen Jahren und das Gesundheitssystem zusätzlich belasten wird. Nicht umsonst hat die Bundesregierung erst kürzlich eine neue Impfkampagne aufgelegt.

Covid-19 wird die Bevölkerung auch in Zukunft weiter begleiten, die Entwicklung und Verbreitung neuer Varianten wird absehbar immer wieder zu wellenförmigen Anstiegen der SARS-CoV-2-Infektionszahlen führen. Auch ist noch unklar, ob die Corona-Impfung – mindestens für die vulnerablen Bevölkerungsgruppen – zu einer immer wieder angepassten Regelimpfung werden wird. Auch wenn der Immunschutz in Schleswig-Holstein mittlerweile sehr gut ist, bleibt die Impfung gegen SARS-CoV-2 grundsätzlich der wichtigste Bestandteil der Corona-Bekämpfungsstrategie.

Aus rein fiskalischer Sicht kann ich die Entscheidung des Landes grundsätzlich nachvollziehen. Langfristig muss die Impfung wieder in die Regelstrukturen des Gesundheitssystems übergehen. Der Zeitpunkt ist jedoch – abgesehen von der Kurzfristigkeit - ungünstig gewählt, da die Nachfrage nach Impfungen gerade wieder deutlich ansteigt und der Immunschutz in der Bevölkerung aufrechterhalten werden sollte. Die Schließung der Impfzentren ist jetzt eher ein falsches Signal! Eine Aufrechterhaltung des Angebotes bis Ende März 2023 wäre sinnvoll, um die Wintermonate noch abdecken zu können und die Strukturen Richtung Sommer neu zu ordnen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass viele Impfzentren bereits im letzten Jahr vorzeitig geschlossen wurden und dann mit viel organisatorischem Aufwand neue Impfstellen eröffnet werden mussten.

Ansprechpartner/Ansprechpartnerin
Prof. Dr. Stephan Ott

Tel. 04331 / 202 7084
e-mail: stephan.ott[at]kreis-rd.de