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Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflege findet im häuslichen Bereich des bzw. der Pflegebedürftigen statt. Ziel ist die Versorgung des Menschen in seiner häuslichen Umgebung, um das Verbleiben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Sie kann sowohl von privaten Pflegepersonen, von ambulanten Pflegediensten als auch von beiden in Kombination ausgeführt werden.

Ambulante Pflege kann folgende Leistungen umfassen

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme)
  • Hauswirtschaft (z. B. Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege, Einkaufshilfe, Wohnungsreinigung)
  • Behandlungs- und Krankenpflege (z. B. Verbände, Medikamentengabe, Blutdruckmessung)

Mit dem Pflegedienst werden die Leistungen, die erbracht werden sollen, abgestimmt und vereinbart. 

Häusliche Pflege kann beispielsweise gewährt werden in Form von Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegepersonen, Haushaltshilfen, Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege oder auch Verhinderungspflege bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson. Ebenso ist es möglich, Leistungen für Maßnahmen zu gewähren, die das Wohnumfeld der Pflegebedürftigen verbessern.