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Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen einer Bundesbehörde erhalten? Dann können Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.