Mitfahrzentrale: Anzeige
Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.