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Belehrung für Lebensmittelpersonal

Online Hygienebelehrung

ausschließlich für Teilnehmende, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde wohnen oder arbeiten

Der § 43 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) schreibt die Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt für Personen vor,

  • die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
  • die gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Belehrung erfolgt beim Kreis Rendsburg-Eckernförde online. Eine vorherige Anmeldung ist für Einzelbelehrungen nicht erforderlich.

Gruppenbelehrungen müssen vorher per Mail mit Namen der Schule bzw. Einrichtung und Datum der Belehrung unter der E-Mail belehrung[at]kreis-rd.de angemeldet werden. Des weiteren sind die Personalien der zu Belehrenden mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse auf den Erklärungsbögen digital auszufüllen. Für alle Schüler*innen  ist eine Bestätigung der Praktikumsstelle mitzuschicken, aus der hervorgeht, dass eine Belehrung erforderlich ist. Die Unterlagen für Schüler*innen bestehen aus Testbogen, Erklärungsbogen sowie die Bestätigung der Praktikumsstelle und sind nach Durchführung der Belehrung gesammelt per Post oder Fax zuzusenden.

Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie uns gerne.

Ablauf des Online-Verfahrens

1. Überweisen Sie bitte die Belehrungsgebühr in Höhe von 25,-- € auf das folgende Konto des Kreises Rendsburg-Eckernförde

IBAN DE69 2145 0000 0000 0018 30
Verwendungszweck:
43 UND Name, Vorname UND /Belehrung
(diese Angaben sind zwingend erforderlich)

Beispiel: 43 Mustermann, Max Belehrung

Lernende (ausschließlich Schulen im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde), die die Hygienebelehrung für ein Schulpraktikum benötigen, erhalten diese kostenfrei. Die Belehrung der Lernenden erfolgt über die Schulen. Diese werden über den Ablauf gesondert informiert.

Ehrenamtliche Teilnehmende, Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr  erhalten diese ebenfalls kostenfrei. Hierzu übermitteln Sie uns bitte zusätzlich zu den unter Punkt 3 aufgeführten Unterlagen den Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit.

2. Sie schauen sich den Belehrungsfilm vollständig an

 (hierfür ist keinerlei Link oder Entsperrung notwendig) und lesen sich danach das Merkblatt zur Belehrung aufmerksam durch (dieses steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung).

3. Bitte drucken Sie folgende Formulare aus

4. Abschluss

Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie den Test und senden ihn mit dem ausgefüllten Erklärungsbogen und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) auf dem Postweg (bitte nicht per Einschreiben mit Rückschein.) an:

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Gesundheitsdienste
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Hinweis:

Sollte der Test unvollständig oder fehlerhaft sein, werden Sie von uns informiert und haben die Möglichkeit, diesen kostenfrei zu wiederholen.

5. Fragen?

Sie haben die Möglichkeit Fragen zu der Hygienebelehrung zu stellen. Diese richten Sie per Mail bitte an belehrung[at]kreis-rd.de

Hinweis:
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gebühr eingegangen ist, senden wir Ihnen die Bescheinigung auf dem Postweg zu.