Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.