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Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.