Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Kurztext
- Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter.
- erste Untersuchung 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, zweite Untersuchung 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, dritte Untersuchung 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
- bis zum sechsten Lebensjahr drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
- Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz)
- ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
- evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen
Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
  
      Tel:
      +49 4331 202-665  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-565
  
  
  
      E-Mail:
      jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      31  
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
  
      Tel:
      +49 4331 202-244  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-565
  
  
  
      E-Mail:
      jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      31  
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
  
      Tel:
      +49 4331 202-1204  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-565
  
  
  
      E-Mail:
      vivien.jarre[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      33  
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
  
      Tel:
      +49 4331 202-7237  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-180
  
  
  
      E-Mail:
      jugendzahnarzt[at]kreis-rd.de
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      33  
