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Neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vollständig in Kraft ab 28. Dezember 2021

Allgemeine News

Neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vollständig in Kraft ab 28. Dezember 2021 – Geltung bis 18. Januar 2021

Im Nachgang der Konferenz mit Bund und Ländern hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Ab Dienstag, den 28. Dezember, gelten damit unter anderem zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Ab Dienstag, den 28. Dezember gelten damit insbesondere zusätzlich folgende verschärfte Regelungen.

  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene

Auch Geimpfte und Genesene dürfen sich im privaten Raum (Wohnung und dazugehöriger Garten) nur noch maximal zu zehnt treffen, es sei denn, sie gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.

Bei privaten Treffen innerhalb geschlossener Räume , bei denen auch ungeimpfte oder ungenesene Personen über 14 Jahre anwesend sind, gilt weiterhin zusätzlich eine Begrenzung auf zwei Haushalte (sog. Kontaktbeschränkung). Aus einem dieser Haushalte dürfen in diesem Fall zudem höchstens zwei Erwachsene sowie deren minderjährige Kinder oder notwendige Begleitpersonen von Personen mit Behinderung teilnehmen.

  • Grundsätzliche Untersagung von Großveranstaltungen

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt.

  • „2G-Plus“, 50 Prozent (max. 1000 Personen), Maskenpflicht in Diskotheken und Clubs mit Tanzen

In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten ab dem 28. Dezember unter den bereits gültigen "2G-Plus"-Regeln auf 50 Prozent (max. 1.000 Personen) reduziert werden. Es gilt eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen. Gäste dürfen Getränke oder Speisen ausschließlich an ihrem festen Steh- oder Sitzplatz verzehren.

  • „2G-Plus“, 50 Prozent der räumlichen Kapazität, Maskenpflicht bei Tanzveranstaltungen
  • Verzehr in der Innengastronomie (Speisen und Getränke) nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.
  • Zusätzliche Regelungen an Silvester/Neujahr

Darüber wird es den zuständigen kommunalen Behörden ermöglicht Regelungen wie maximale Gruppengrößen, Mindestabstände oder Maskenpflicht auf Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Flächen zu bestimmen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wird diesbezüglich am 28.12.2021 in Abstimmung mit den für die Festlegung der Bereiche zuständigen Gemeinde eine Regelung erlassen.

Den genauen gesamten Wortlaut der Ersatzverkündung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Landesverordnung.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein und in der konsolidierten Lesefassung.