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Geflügelpest: Kreis verlängert Aufstallungspflicht

Pressemitteilungen

RENDSBURG. Die seit Mitte November geltende Pflicht zur Aufstallung von Geflügel ab 50 Tieren wird verlängert. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie unmittelbar angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten wurde das Virus seit dem 1. Dezember 2025 bei 14 Wildvögeln nachgewiesen. Neben einem Küstenabschnitt befinden sich im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch mehrere große Gewässer sowie ein bekanntes Rastgebiet von Kranichen. Kraniche haben sich als besonders anfällig für das Virus gezeigt, welches die Geflügelpest auslöst. Das Risiko der Einschleppung in Geflügelbestände wird von der Veterinäraufsicht daher weiterhin als hoch eingeschätzt. Gewerbliche Freilandhaltungen sind besonders gefährdet, sie werden von Wildvögeln oft als attraktive Rastplätze gesehen, vor allem außerhalb von Ortschaften. Kleine, private Haltungen hingegen sind eher unattraktiv für Wildvögel, da sie häufiger dicht bei Ortschaften liegen und kleinere Ausläufe besitzen. Die gesamte Verfügung findet sich auf der Webseite des Kreises (www.kreis-rd.de). Sie gilt zunächst bis zum 15.02.2026.

Fragen zur Verordnung können telefonisch (04331/202-315) oder per E-Mail (veterinaeramt@kreis-rd.de) beim Veterinäramt gestellt werden.

Hintergrund: Seit Anfang September 2025 erfolgten SH-weit 287 Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln, davon 9 im Kreis Rendsburg-Eckernförde. In diesem Zeitraum gab es 16 Ausbrüche der Geflügelpest in schleswig-holsteinischen Geflügelhaltungen, davon keinen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die für Hausgeflügel meist tödlich verläuft. Durch die Aufstallung soll der direkte und indirekte Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln verhindert werden.