Lagerung wassergefährdender Stoffe
Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Biogasanlagen und Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass u. a.
- wassergefährdende Stoffe nicht austreten können,
- Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind,
- austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten sowie ordnungsgemäß entsorgt werden; dies gilt auch für betriebsbedingt auftretende Spritz- u- Tropfverluste, und
- bei einer Störung des bestimmungsmäßigen Betriebs der Anlage (Betriebsstörung) anfallende Gemische, die ausgetretene wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückgehalten und ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden.
Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein.
BIOGASANLAGEN
Ansprechpartner: Herr Tams
LAGERUNG VON HEIZÖL, DIESELKRAFTSTOFF, TANKSTELLEN UND EIGENVERBRAUCHSTANKSTELLEN
Ansprechpartner: Herr Tams,
Frau Hinrichsen
Downloads:
- Merkbatt "Sicherer Betrieb privater Heizöllagerbehälter"
- Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
(Erläuterungen) - Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
(Formular A) - Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
(Formular B) - Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV
(Formular H) - Anzeige für Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlage) nach Anlage 7 Nr. 6.1 der AwSV
(Formular J) - Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
(Formular W)
Hinweis:
TRwS (Technische Regel wassergef. Stoffe) 781 für Tankstellen
Hinweis:
TRwS 791-1 für Neuerrichtung Heizölverbraucheranlagen
Hinweis:
TRwS 791-2 für bestehende Heizölverbraucheranlagen
LAGERUNG VON GÜLLE, DUNG und SILAGE
Ansprechpartner: Herr Tams,
Herr Bantin,
Herr Rahn
Downloads:
- Merkblatt - Was sind Silageabwässer?
- Merkblatt - über Mögliche Varianten zur Verringerung des Silageabwassers
- Flyer "Silage richtig lagern"
- Infoblatt "Wasserrechtliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Dung beim Neubau oder bei der Erweiterung von Tierstätten
- Hinweispapier "Wasserrechtliche Anforderungen an die Zwischenlagerung von Silagen und Festmist auf unbefestigten Flächen
Hinweis:
TRwS 792 für JGS-Anlagen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz):
http://www.bmu.de/gewaesserschutz
- Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) vom 29. April 1996
http://sh.juris.de/sh/AwSV_SH_rahmen.htm