Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein" benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung des Kleinen Waffenscheins sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung
Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV), Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein)