Kostenübernahme für Schuldnerberatung
Der Anbieterverbund der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet Schuldnerberatung als Fachberatung im Sinne der §§ 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe) und 16 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) an.
Nähere Auskünfte zur Schuldnerberatung erhalten Sie bei den nachfolgenden zum Anbieterverbund gehörenden Schuldnerberatungsstellen:
AWO Schleswig-Holstein gGmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
Bargfelder Straße 10
24613 Aukrug
Tel.: 04873/210920
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg und Eckernförde gGmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
Am Holstentor 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331/696320
Lichtblick Schuldnerberatung e. V.
Lüttenheisch 1
24582 Bordesholm
Tel.: 04322/6616
Schuldnerberatung Eckernförde
Kieler Straße 57
24340 Eckernförde
Tel.: 04351/8838-200
Zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Anbieterverbund besteht eine Vereinbarung, nach der eine Übernahme der Kosten für die Schuldnerberatung durch den Fachdienst Soziale Sicherung erfolgen kann, sofern eine Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten wird.
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Beratung wird ein durch die Schuldnerberatungsstelle ausgefüllter und vom Empfänger der Beratung unterschriebener Antragsvordruck beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung, vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 16 Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
§ 11 Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung
- Nachweise zu den Antragsangaben (z. B. zu den Einkünften, dem Vermögen, den Unterkunftskosten, den Versicherungsbeiträgen usw.)
Kosten
Gebührenfrei