Hafenärztlicher Dienst
- Ärztliche Beratung zur medizinischen Versorgung von Erkrankten und zu Vorbeuge- und Hygienemaßnahmen
- Schiffsinspektion zur Ausstellung des Schiffshygienezertifikates
- Kontrolle und Beprobung des Trinkwassers und Ausstellen des Trinkwasserzertifikats
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Notwendige Unterlagen
Keine
Kosten
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Schiffshygienezertifikates richtet sich nach der Gebührentabelle zum
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften.
- Für die Entnahme einer Trinkwasserprobe werden Gebühren in Höhe von derzeit 25 € erhoben (VwGebV SH). Zzgl. fallen Kosten für die Analyse an.l